Wegweisung und Rückkehrverbot: Art. 43 ff. Polizeigesetz SG Wegweisung und Rückkehrverbot nach Art. 17-20 PolG AR
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Die Kantone St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden
haben bereits ihr Polizeigesetz geändert und einen
Wegweisungsartikel eingeführt. Der Grundsatz «Wer
schlägt, muss gehen» soll bald auch in anderen
Kantonen wie etwa Thurgau gelten.