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Wegweisung und Rückkehrverbot: Art. 43 ff. Polizeigesetz SG Wegweisung und Rückkehrverbot nach Art. 17-20 PolG AR

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Die Kantone St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden haben bereits ihr Polizeigesetz geändert und einen Wegweisungsartikel eingeführt. Der Grundsatz «Wer schlägt, muss gehen» soll bald auch in anderen Kantonen wie etwa Thurgau gelten.

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