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Das Verwaltungsgericht ist oberste kantonale
Gerichtsinstanz im Bereich des Verwaltungsrechts.
Es hat sowohl kantonales Recht als auch grosse
Teile des Bundesverwaltungsrechts anzuwenden. Das
Verwaltungsgericht ist insbesondere zuständig für
Streitigkeiten betreffend Raumplanungs-, Bau- und
Umweltschutzrecht, Steuerrecht,
Kausalabgaberecht,
Personalrecht, Fürsorgewesen, Gesundheitswesen,
Submissionswesen, Ausländerrecht, Strafvollzug
sowie Administrativmassnahmen im Strassenverkehr.
Anfechtbar vor Verwaltungsgericht sind Entscheide
des Regierungsrats, der Direktionen, der
Bezirksräte, der Statthalter, der
Baurekurskommissionen, der
Steuerrekurskommissionen und der
Schätzungskommissionen.