Wegweisung und Rückkehrverbot: Art. 43 ff.
Polizeigesetz SG Wegweisung und
Rückkehrverbot nach Art. 17-20 PolG AR
Eintrags-Nummer ID:
52342
St.Gallen
Beschreibung:
www.gallex.ch
Die Kantone St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden
haben bereits ihr Polizeigesetz geändert und einen
Wegweisungsartikel eingeführt. Der Grundsatz «Wer
schlägt, muss gehen» soll bald auch in anderen
Kantonen wie etwa Thurgau gelten.
Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder partnerschaftlichen Beziehung physische, sexuelle oder schwere bzw. die anderen Formen begleitende psychische Gewalt ausüben.
Am 1.1.03 haben die Kt. SG und AR, als erste in der Schweiz, neue Grundlagen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft im Polizeigesetz verankert. Die Polizei kann eine gewalttätige Person aus der Wohnung weisen und ihr die Rückkehr für 10 Tage verbieten.
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