RAV-Fehraltorf
Solange Sie Leistungen der
Arbeitslosenversicherung beziehen, müssen Sie
Ihrer RAV-Personalberatung monatlich für jede
Kontrollperiode bis spätestens am 5. Tag des
Folgemonats schriftliche Angaben über Ihre
Bemühungen um Arbeit einreichen. Dazu dient das
Formular "Nachweis der persönlichen
Arbeitsbemühungen". Falls Sie sich nicht genügend
um zumutbare Arbeit bemühen oder eine vom RAV
vorgeschlagene Stelle ablehnen, können Sie je nach
Verschulden bis zu einer Dauer von 60 Arbeitstagen
in der Anspruchsberechtigung eingestellt werden.
Mit unwahren oder unvollständigen Angaben machen
Sie sich strafbar.